So treten Sie der Kammer bei und befreien sich von der Deutschen Rentenversicherung
(geschätzte Lesezeit: 3 Minuten)
Sie haben es geschafft. Das Examen ist bestanden und auch die Approbation haben Sie bereits beantragt. Was gilt es nun noch zu tun, damit es offiziell richtig losgehen kann? Klar, als frischgebackener Arzt bzw. Ärztin gehören Sie verpflichtend in eine Ärztekammer. Die Zugehörigkeit zur jeweiligen Ärztekammer, richtet sich dabei nach Ihrer Anschrift. Was viele aber nicht wissen, ist, dass die Zuordnung nicht immer automatisch geschieht, sondern dass Sie selbst aktiv werden müssen und die Beantragung auf den Weg zu bringen haben. Gleiches gilt für die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung. “Wer, wie, was, wo?”, fragen Sie sich nun vielleicht. Dieser Beitrag schafft Klarheit und hilft Ihnen durch das Dokumenten-Wirrwarr.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung der Kammer-Mitgliedschaft
Ärztekammern stellen Spitzen-Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung dar und sind daher tragend für alle Mediziner. Damit die Beantragung der Mitgliedschaft in Ihrer zuständigen Ärztekammer reibungslos und idealerweise direkt beim ersten Anlauf klappt, suchen Sie die folgenden Dokumente zusammen:
- Ihr Zeugnis über den letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung
- Ihre Approbationsurkunde
- Ihren Personalausweis
- wenn bereits möglich: Ihre Promotionsurkunde
Tipp:
Recherchieren Sie, ob es in Ihrer Umgebung eine Niederlassung der Landesärztekammer (LÄK) gibt. Ist das Fall, empfiehlt es sich die Dokumente persönlich einzureichen. Im Gegensatz zur postalischen Variante ersparen Sie sich auf diese Weise (in der Regel) die Beglaubigung diverser Kopien. Es genügt beim persönlichen Einreichen also meist Originale und unbeglaubigte Kopien abzugeben.
Wege sparen, Arztausweis gleich mit beantragen
Gut zu wissen: Wenn Sie im Rahmen der Beantragung Ihrer Ärztekammer-Mitgliedschaft neben den oben aufgeführten Dokumenten, außerdem ein aktuelles Passbild einreichen, können Sie direkt auch Ihren Arztausweis erstellen lassen. Dieser bringt einige Vorteile mit sich. So können Sie mit ihm beispielsweise verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne ein Rezept vorlegen zu müssen. – Für gewöhnlich dauert es keinen Monat, bis Ihr Antrag bearbeitet worden ist, Sie offiziell Mitglied einer Ärztekammer sind und Sie Ihren Arztausweis in der Tasche haben.
Welche Aufgaben kommen einer Ärztekammer zu?
Ärztekammer erledigen eine ganze Reihe wichtiger Aufgaben. Dazu gehört:
- berufsständische Qualitätssicherung
- Arzt-Aufsicht
- ärztliche Aus- und Weiterbildung
- Überwachung der Berufsausübung
- Erstellung der Weiterbildungsordnung
- Klärung von Streitigkeiten zwischen Ärzten untereinander
- Klärung von Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient
- Einberufung von Ethikkommissionen
- Erstellung von ärztlichen Statistiken
- Mitgestaltung und Beeinflussung der Gesundheitspolitik
Befreiung von der Renten-Versicherungspflicht
Zugunsten einer berufsständischen Versorgung können Sie sich als angestellter Arzt bzw. Ärztin gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI zudem vollständig von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht innerhalb von drei Monaten ab Tätigkeitsaufnahme bei der Ärzteversorgung gestellt werden muss. Alle Details, z. B. zu Fristversäumnissen, sowie alle relevanten Anträge finden Sie im Downloadcenter Ihrer zuständigen Ärztekammer.
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