Das verdienen Sie bei Bereitschaftsdiensten
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Dienst als Medizinstudent und Assistenzarzt, was meint das genau? Dienste im Studium oder später als Assistenzarzt bedeuten, dass Sie für die Notfälle zuständig sind, die nachts, an Feiertagen oder an den Wochenenden in die Klinik kommen. Hierbei kann zwischen zwei verschiedenen Diensten unterschieden werden: der Rufbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst. Als Assistenzarzt sind für Sie zunächst die Bereitschaftsdienste relevant. Je nach Dienstform und tatsächlich angefallener Arbeit variiert Ihre Bezahlung.
Die Vergütung von Bereitschaftsdiensten
Während eines Bereitschaftsdienstes bleiben Sie im Krankenhaus, halten also direkt vor Ort die Stellung. – Generell gilt: Während Nachtdienste, die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen zusätzlich bezahlt werden, so macht sich dennoch vielerorts Unmut breit, da diese Arbeitszeiten oftmals schwer mit dem Privatleben vereinbar sind und auf Dauer an den Nerven zerren. Wenn also nicht ausdrücklich in bestimmtem Ausmaß verlangt, wägen Sie aufmerksam ab, wie viel Zeit Sie veräußern möchten.
Vergütet werden die Bereitschaftsdienste in bestimmten Prozentsätzen, die an definierte Bereitschaftsdienststufen gekoppelt sind. Je nach Bereitschaftsdienststufe bekommen Sie also x% der Zeit vergütet. Warum variiert die Vergütung, fragen Sie sich? Dies ist dem unterschiedlichen Arbeitsaufwand innerhalb der Bereitschaftsdienste geschuldet. So haben Sie manchmal z. B. die Möglichkeit den Großteil des Dienstes im Bereitschaftszimmer zu „verschlafen“, andere Male wiederum werden Sie den Großteil der Zeit auf den Beinen sein. Daher ist es nur fair, dass die Dienste auch unterschiedlich vergütet werden.
Bereitschaftsdienststufe IIIIII Prozentualer Anteil der vergüteten Zeit ca. 60%80%95%
Tabelle 1: Bereitschaftsdienststufen und die jeweiligen prozentualen Anteile der vergüteten Zeit
Eher selten: Rufbereitschaftsdienste als Assistenzarzt
Wenn Sie Rufbereitschaft haben, können Sie zwar zu Hause oder in mittelbarer Nähe zur Klinik Ihre relative Freizeit genießen, müssen aber auf Abruf bereit stehen. Sie werden bei Notfällen also möglicherweise ins Krankenhaus gerufen und müssen daher telefonisch erreichbar, nüchtern sowie in der Nähe sein. Die Vergütung variiert und hängt maßgeblich davon ab, ob Sie „lediglich“ Rufbereitschaft hatten oder auch tatsächlich einen Dienst vor Ort angetreten haben.
Betont sei allerdings: In der Regel haben Sie als Assistenzarzt noch keine Rufbereitschaftsdienste. Diese fallen also zunächst sehr selten für Sie an.
Zur Veranschaulichung: Sind Sie beispielsweise Assistenzarzt in einem kleinen Krankenhaus, das nachts eher niedrig frequentiert ist, liegt Ihr monatliches Grundgehalt in den Jahren 1 und 2 bei ca. 4.400 EUR (Brutto), exklusive anfallender Sonderdienste. Wenn Sie sich zusätzlich in Rufbereitschaft befinden, dann erhalten Sie dafür pro Nacht einen zusätzlichen Bruttolohn von bis zu 60 EUR. Treten Sie im Rahmen Ihrer Rufbereitschaft allerdings einen Dienst vor Ort an, dann richtet sich die Bezahlung nach den angefallenen Stunden, also nach der Länge Ihres Einsatzes. Vergütet wird dieser Dienst auf Grundlage Ihres Stundenlohns zuzüglich Nacht-, Wochenend-, oder Feiertagszuschlag. Das hängt letztlich davon ab, wann Ihr Dienst stattfand.
Tipp: Kaufen Sie nicht die Katze im Sack. Bevor Sie eine Stelle annehmen, klären Sie vorab unmissverständlich die Konditionen ab und gehen Sie z. B. folgende Fragen durch:
- Ist es möglich vorab einen Hospitationstag einzulegen?
- Wie ist die Stimmung im Kollegium? (Hier lohnt eigene Observation statt Befragung Dritter)
- Wie viele Nachtdienste kommen im Monat in etwa auf Sie zu?
- Wie viele Bereitschaftsdienste werden Sie monatlich wohl haben?
- Werden Sie als Assistenzarzt auch Rufbereitschaftsdienste haben? – Wenn ja, wie viele werden es ca. sein?
- Welcher Tarifvertrag greift für Sie?
- Wie hoch wird Ihr Regelgehalt sein?
- Wie hoch ist die Vergütung für Sonderdienste? – Gibt es einen Stundenlohn?
- Welche Bereitschaftsstufen gibt es? Zu welchen Prozentsätzen werden die Bereitschaftsdienste bezahlt?
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