Eine Aufschlüsselung Ihres Gehalts in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken
Nach Jahren des Lernens, nach Jahren an der Universität und in verschiedenen Praxisbereichen und nach Jahren größtenteils unvergüteter Arbeit, liegt doch folgende Frage nahe: Was verdient man eigentlich als Assistenzarzt? Wie hoch ist das Gehalt als berufsanfänger und wie sieht es nach einigen Jahren der Berufserfahrung aus? Da am Markt ganz verschiedene Tarif-Verträge bestehen, sind dies Fragen, auf die es verschiedene Antworten gibt. Die Vergütung variiert also je nach Tarifvertrag, z. B. für kommunale Krankenhäuser, für Unikliniken und für private Klinikkonzerne. Noch dazu unterscheiden sich die Vergütungen in den Bundesländern. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen zwei Tarife aus dem öffentlichen Bereich vor, die Ihnen eine gute Orientierung bieten.
Was verdienen Assistenzärzte in kommunalen Krankenhäusern?
Assistenzärzte verdienen im öffentlichen Bereich monatlich 4.402,39 EUR im ersten Jahr ihrer Arbeit (Stand 2018). Dies gilt für Assistenzärzte in kommunalen Krankenhäusern und ist tariflich so festgelegt (TV-Ärzte VKA vom 01.05.2018). Mit zunehmender Berufserfahrung, mit fortschreitenden Jahren also, steigen Sie als Assistenzarzt in der Entwicklungsstufe auf.
Hierbei gibt es sechs Stufen mit folgenden monatlichen Bruttoverdiensten:
Stufe 1 (1. Berufsjahr): 4.402,39 EUR Stufe 2 (2. Berufsjahr): 4.651,95 EUR Stufe 3 (3. Berufsjahr): 4.830,17 EUR Stufe 4 (4. Berufsjahr): 5.139,10 EUR Stufe 5 (5. Berufsjahr): 5.507,46 EUR Stufe 6 (6. Berufsjahr): 5.658,97 EUR Nebst Entwicklungsstufen, gibt es außerdem sogenannte Entgeltgruppen. Assistenzärzte stellen die Entgeltgruppe I dar. Ungeachtet der Entwicklungsstufen 1-6 bleiben Sie als Assistenzarzt immer der Entgeltgruppe I zugehörig.
Wie geht es danach weiter?
Nach Ihrer Zeit als Assistenzarzt haben Sie die Möglichkeit weiter aufzusteigen. Es folgen dann die Entgeltgruppen II (Facharzt), III (Oberarzt) und schließlich IV (leitender Oberarzt). Auch im Rahmen dieser Entgeltgruppen bestehen wiederum Entwicklungsstufen 1-6, die von Ihren Jahren im Beruf abhängig sind. Für Interessierte gibt es hier eine entsprechende Übersicht:
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
II (Facharzt) | 5.810,45 EUR | 6.297,63 EUR | 6.725,40 EUR | 6.974,94 EUR | 7.218,50 EUR | 7.462,09 EUR |
ab dem |
|
4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
III (Oberarzt) | 7.277,94 EUR | 7.705,69 EUR | 8.317,66 EUR | – | – | – |
ab dem |
|
4. Jahr | 7. Jahr | – | – | – |
IV (Leitender Oberarzt) | 8.561,20 EUR | 9.173,20 EUR | – | – | – | – |
ab dem |
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4. Jahr | – | – | – | – |
Tabelle 1: Basis für den Tarifvertrag für Fachärzte, Oberärzte und leitende Oberärzte seit dem 01.05.2018 (kommunale Krankenhäuser); es variieren die veranschlagten Wochenstunden (hier finden Sie eine Übersicht)
Das gibt es mit Blick auf die Vergütung zu beachten
- die Vergütung ist trotz tariflicher Basis in den Bundesländern verschieden hoch und an die (vermeintlichen) Lebenskosten im jeweiligen Bundesland angepasst
- vom Brutto-Verdienst werden noch Steuern abgezogen (z. B. Einkommensteuer und Kirchensteuer); mehr Klarheit verschaffen online Brutto-Netto Rechner, z. B. dieser hier
- das Gehalt kann z. B. durch Dienste an Wochenende und Feiertagen aufgestockt werden
- es zählen die Jahre der ärztlichen Berufserfahrung, nicht die Jahre in einem bestimmten Fach oder bestimmten Krankenhaus
- private Klinikkonzerne haben gesonderte Tarife: Siehe hier
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